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Hunderegisteranmeldung


Allgemeine Informationen

Die Anmeldung kann postalisch, per Telefon oder online erfolgen. Eine bereits erfolgte Meldung in anderen Registern, wie zum Beispiel TASSO, gilt nicht als Registrierung im Zentralregister. Die Registrierung im Zentralregister muss also auf jeden Fall vorgenommen werden.

Die Anmeldung im Hunderegister ersetzt nicht die gesonderte Anmeldung des Hundes im Wohnort.

 

Hunderegister Niedersachsen (KSN GmbH)

Elsässer Straße 66

26121 Oldenburg

Tel.: 0441 39010400

Fax: 0441 39010401

E-Mail: serviceline@hunderegister-nds.de

Servicezeiten

Mo. - Uhr  
Di. - Uhr  
Mi. - Uhr  
Do. - Uhr  
Fr. - Uhr  

Für die Registrierung wird lediglich die Transpondernummer (Kennnummer) des Transponders/Chips, den das Tier gemäß Chip-Pflicht in der tierärztlichen Praxis erhalten hat, benötigt. Sie wird beim Einsetzen eines Transponders (Chips) durch Tierärzte erteilt. Die Kennnummer ist aufzubewahren und für die Registeranmeldung zur Verfügung zu halten. Eine Tätowiernummer genügt nicht und entspricht auch nicht den gesetzlichen Anforderungen, da jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, über einen implantierten Transponder verfügen muss. Es können auch die Kennnummern von Transpondern angegeben werden, die vor der gesetzlichen Chip-Pflicht in 2011 implantiert wurden.

Es sind einmalig Gebühren bei einer Neuregistrierung zu entrichten.

  • Gebühr: 14,50 EUR
    bei Online-Registrierung
  • Gebühr: 23,50 EUR
    bei telefonischer oder schriftlicher Registrierung

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Antragsfrist: 1 Monat
    Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so ist die Anmeldung im Hunderegister innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung vorzunehmen.

Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.