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Die Verfahren sind durch den Wettbewerbscharakter und die rechtlichen Rahmenbedingungen

  • der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
  • der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und
  • der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)

sehr stark normiert, so dass eine exakte Einhaltung der Vorschriften und Abläufe erforderlich ist.

Die hier veröffentlichten Ausschreibungstexte dienen ausschließlich zur Information. Weitergehende Informationen zu den einzelnen Ausschreibungen und ausführliche Ausschreibungsunterlagen, wie zum Beispiel Leistungsverzeichnisse und Verdingungsunterlagen, können nur bei der ausschreibenden Stelle selbst angefordert werden.

Trotz aller Sorgfalt bei der Erstellung kann sowohl für die Richtigkeit als auch für die Vollständigkeit der Ausschreibungstexte keine Gewähr übernommen werden. Hier wird insofern auf die amtlichen Ausschreibungsblätter verwiesen.

Nach dreijähriger schrittweiser Einführung der e-Vergabe ist es nun soweit: Für alle Vergabeverfahren ab einem Auftragswert von 20.000 Euro akzeptiert die Stadt Wolfenbüttel ausschließlich elektronische Angebote. Die schriftliche Angebotsabgabe ist nunmehr unzulässig. Dies gilt folglich auch für Beschränkte Ausschreibungen und freihändigen Vergaben.

Das von der Zentralen Vergabestelle des Landkreises Wolfenbüttel hierfür genutzte Vergabeportal der Deutschen eVergabe finden Sie unter www.deutsche-evergabe.de.

Vergabestelle der Gemeinde Schladen-Werla