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Hundesteuerabmeldung


Die Haltung eines Hundes ist bei bestimmten Anlässen abzumelden. Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
 

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer, die von den Kommunen für das Halten von Hunden erhoben wird. Sie ist eine direkte Steuer, da Steuerträger und Steuerpflichtiger der Hundehalter ist. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die in Niedersachsen auf dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz beruht.

Die geltende Hundesteuersatzung  der Gemeinde Schladen-Werla kann auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.

Wer muss Hundesteuer bezahlen?

Steuerpflichtig ist, wer einen oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.

Wo und wann muss der Hund angemeldet bzw. abgemeldet werden?

Sie können Ihren Hund bei der Gemeinde Schladen-Werla (Steueramt) entweder wie bisher per Papiervordruck oder jetzt ganz einfach online über das Serviceportal OpenR@thaus abmelden.

Abmeldeplicht besteht bei

  • Veräußerung des Hundes
  • Wegzug
  • Tod des Hundes

Bitte wenden Sie sich an das Steueramt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Fachbereich II Finanzmanagement

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz