Hundesteuerabmeldung
Hundesteuerabmeldung
Die Haltung eines Hundes ist bei bestimmten Anlässen abzumelden. Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer, die von den Kommunen für das Halten von Hunden erhoben wird. Sie ist eine direkte Steuer, da Steuerträger und Steuerpflichtiger der Hundehalter ist. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die in Niedersachsen auf dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz beruht.
Die geltende Hundesteuersatzung der Gemeinde Schladen-Werla kann auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.
Wer muss Hundesteuer bezahlen?
Steuerpflichtig ist, wer einen oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.
Wo und wann muss der Hund angemeldet bzw. abgemeldet werden?
Sie können Ihren Hund bei der Gemeinde Schladen-Werla (Steueramt) entweder wie bisher per Papiervordruck oder jetzt ganz einfach online über das Serviceportal OpenR@thaus abmelden.
Abmeldeplicht besteht bei
- Veräußerung des Hundes
- Wegzug
- Tod des Hundes
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Steueramt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Schladen-Werla
Amt/Fachbereich
Fachbereich II Finanzmanagement
Bemerkungen
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz